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Personaleinstellung mit Ausschreibung

Wenn das Vorschlagsrecht nach § 11, Abs. 3 Satz 2 LHG nicht ausgeübt wird oder keine ausreichenden Gründe für den Verzicht auf eine Stellenausschreibung vorliegen, ist ein reguläres Stellenausschreibungsverfahren durchzuführen. Informationen zum Ablauf eines solchen Verfahrens können Sie den Richtlinien zur Besetzung von Stellen des akademischen Mittelbaus entnehmen. Eine Übersicht über den Ablauf einschließlich der erforderlichen Vorlagen und Formulare ist im Laufzettel dokumentiert. Auch diesen erhalten Sie auf der Website der Personalabteilung

Von Ausschreibung bis Einstellung müssen Sie mit mindestens zwei Monaten rechnen.

1 Einreichung der Unterlagen

Ausschreibungsantrag (formlos mit einer Begründung), ausgefüllter Laufzettel, Stellenausschreibung und Dienstaufgabenbeschreibung über Institutsleitung, Fakultätsvorstand und Personalabteilung an das Rektoratsvorzimmer und die Hochschulleitung (einschließlich ggf. erforderlicher Begründungen).

2 Veröffentlichung der Stellenausschreibung

Nach Beschlussfassung durch die Hochschulleitung wird die Stellenausschreibung (Muster hier herunterladen) durch die Personalabteilung und das Rektoratsvorzimmer auf der Hochschulwebsite sowie in den beantragten Ausschreibungskanälen veröffentlicht

3 Sichtung und Prüfung des Bewerbungseingangs

Die Verwaltung der Bewerbungen erfolgt über das Bewerbermanagementsystem BITE (Log-in via Shibboleth). Die Zugangsberechtigungen werden durch das Rektoratsvorzimmer an die Besetzungskommission vergeben.

4 Auswahlentscheidung über die einzuladenden Bewerber*innen

Die Besetzungskommission prüft, welche Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen. Die ausgewählten Bewerber*innen sind gegenüber der Personalabteilung bekannt zu geben, die anschließend prüft, ob die ausgewählten Bewerber*innen in formeller und rechtlicher Hinsicht eingeladen werden können. Erst anschließend dürfen die Bewerber*innen über BITE zum Gespräch eingeladen werden.

Sofern aus Sicht der Besetzungskommission keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, ist nach Absprache mit der Personalabteilung über den Dienstweg ein Antrag auf Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens zu stellen.

5 Durchführung der Bewerbungsgespräche, Auswahl der einzustellenden Person(en)

Anschließend führt die Kommission die Bewerbungsgespräche durch und dokumentiert in einem formlosen Abschlussbericht ihren Besetzungsvorschlag.

6 Unterlagen zusammenstellen

Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen vor, bevor Sie den Antrag einreichen:

7 E-Mail mit vollständigen Unterlagen an die Hochschulleitung

Senden Sie die vollständigen Unterlagen gesammelt per E-Mail an die Abteilungs- und Institutsleitung, das Dekanat und an die Hochschulleitung. Setzen Sie die Personalabteilung in CC.

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig in einem Schritt ein. Unvollständige Unterlagen verzögern den Bearbeitungsprozess und können insbesondere zu einer Verschiebung des Beschäftigungsbeginns führen.

8 Prüfung durch die Personal- und Finanzabteilung sowie anschließende Entscheidung durch die Hochschulleitung

Die Personal- und Finanzabteilung prüfen den Antrag unter rechtlichen sowie finanziellen Gesichtspunkten. Diese Prüfschritte erfolgen ohne weiteres Zutun Ihrerseits.

Anschließend entscheidet die Hochschulleitung über den Antrag. In der Regel tagt die Hochschulleitung mittwochs zwischen 09:30 bis 12:30 Uhr. Die Entscheidung wird wenige Tage nach Beschlussfassung per E-Mail durch entsprechende Übersendung des Rektoratsbeschluss durch das Rektoratsvorzimmer bekannt gegeben.

9 Einstellung/Abordnung

Nach Zustimmung der Hochschulleitung koordiniert die Personalabteilung den weiteren Einstellungs- oder Abordnungsprozess. Das MIT und der Technische Dienst erhalten von der Personalabteilung Information über die beabsichtigte Einstellung. Das zuständige Sekretariat sollte trotzdem Kontakt mit diesen Stellen aufnehmen, damit das notwendige IT-Equipment sowie der Arbeitsplatz bis zum ersten Arbeitstag vorbereitet werden können.

Bei tariflichen Einstellungen versendet die Personalabteilung die Einstellungs- und Vertragsunterlagen nach nochmaliger Rücksprache mit die/der Antragsteller*in an die einzustellende Person. Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben in der Personalabteilung eingegangen ist, wird die/der Antragsteller*in hierüber informiert.

Bei Abordnungen, d.h. der vorübergehenden Zuweisung einer Tätigkeit einer Beamt*in bei einer anderen Dienststelle, stimmt die Personalabteilung den Antragsprozess nach nochmaliger Rücksprache mit der/dem Antragsteller*in direkt mit der abzuordnenden Person ab. Im Falle der Abordnung von Lehrkräften wird die Abordnung vom zuständigen Regierungspräsidium verfügt. Dieser Prozess nimmt einige Wochen Zeit in Anspruch. Sobald die Abordnungsverfügung in der Personalabteilung eingegangen ist, wird die/der Antragsteller*in und die abgeordnete Person hierüber informiert.