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FAQ

Grundsätzlich sind alle Geräte Leihgeräte und müssen beim Verlassen der Hochschule zurückgeben werden. Jede Person besitzt ein Gerät.

Hinweise

  • Die Ausstattung der Arbeitsplätze und Räume wird durch das MIT vorgenommen. Die Finanzierung hierfür erfolgt aus Mitteln des MITs.
  • Für die Ausstattung von Arbeitsplätzen gibt es eine einheitliche IT-Ausstattung, die sich wie folgt zusammensetzt:
     
    • Dockingstation
    • max. 2 Displays (24 Zoll)
    • Tastatur (kabelgebunden)
    • Maus (kabelgebunden)
    • Telefon
    • sowie Verkabelung und Netzwerkanschluss (ohne WLAN)
  • eine Übersicht der Multifunktionsgeräte mit Kopier-, Scan und Druckfunktion finden Sie hier.
  • Für Beschäftigte werden Geräte ab einem Beschäftigungsgrad von 50 % ausgegeben. Als Geräte werden ausschließlich Laptops ausgegeben.
    • Bei Beschäftigungsbeginn werden diese automatisch vom MIT bereitgestellt und liegen zur Abholung in den ersten Wochen nach Dienstbeginn bereit. Danach muss das Angebot angefragt werden.
    • Bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind Geräte unverzüglich und ohne Aufforderung an das MIT persönlich zurückzugeben. Geräte dürfen nicht getauscht oder weitergegeben werden.
    • Möchten Sie Ihr privates Gerät dienstlich nutzen, ist darauf zu achten, dass private und dienstliche Daten getrennt werden. Nutzen Sie dazu auf Ihrem privaten Gerät VDI.
  • Benötigen Sie ein Produkt oder eine Software, prüfen Sie zuerst bei Lizenzen, ob diese im Baramundi Kiosk als z.B. Campuslizenz verfügbar ist. Das Medienzentrum hat einen umfangreichen Verleih und berät Sie gerne. Sollte dies Ihre Anfrage nicht abbilden, schreiben Sie uns gerne hier:
     

    Beschaffungsanfrage