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Bafög

Hinweise zum BAföG

BAFÖG - LEISTUNGSNACHWEIS SONDERPÄDAGOGIK - BESTÄTIGUNG: FORMBLATT 5

ACHTUNG: Der Leistungsnachweis wird vom BAföG-Amt nur 1 mal (!), und zwar nach dem 4. Semester, benötigt.

Sie studieren nach der SPO 2015:
Sie werden beim Studierendenwerk Stuttgart geführt. Dieses braucht Ihre Bescheinigung, dass Sie bis Ende des 4. Semesters Studienleistungen im nötigen Umfang absolviert haben (Formblatt 5).

Benötigte Unterlagen und weitere Informationen:

Informationen finden Sie hier.
Muster für die Übersicht erbrachter Leistungen finden Sie hier.

Kontakt Studierendenwerk Stuttgart


Postanschrift:
Rosenbergstraße 18
70174 Stuttgart
Tel. +49 711 / 4470-1247
 

Alle wichtigen Infos finden Sie im Netz unter:
http://www.studierendenwerk-stuttgart.de/geld/bafoeg