Die Besteuerung der öffentlichen Hand hat nicht zuletzt durch die Neuregelung des § 2b UStG im Jahr 2016 an Bedeutung gewonnen. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg ist sich ihrer steuerrechtlichen Verpflichtungen bewusst und wird alle notwendigen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Erfüllung dieser Pflichten sicherzustellen.
Die korrekte Erfüllung der der Hochschule obliegenden steuerrechtlichen Verpflichtungen kann nicht allein durch einzelne Beschäftigte in der Abteilung „Finanzen & Haushalt“ gewährleistet werden. Deshalb sind alle Beschäftigte dafür verantwortlich, zur Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen beizutragen. Hierzu muss bei allen Beschäftigten ein Bewusstsein für steuerrechtliche Sachverhalte entstehen.
Auf dieser Seite sollen, die Beschäftigten für ihre Verantwortung in steuerrechtlichen Fragen sensibilisiert sowie ihre arbeits- und dienstrechtlichen Verpflichtungen konkretisiert werden. Weiterhin werden die Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten gebündelt.
Falls bei Ihnen im Alltag Fragen zu eventuell steuerrelevanten Sachverhalten auftauchen, können Sie jederzeit Kontakt Postfach.Finanzabteilung(at)ph-ludwigsburg.de aufnehmen.
Die Dienstanweisung für die Besteuerung (10.8) regelt den Umgang der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg mit ihrer Besteuerung insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. Sie gilt in allen Bereichen der Hochschule und ist von allen Beschäftigten zu beachten.
Um diese Dienstanweisung lesen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Im Folgenden werden einige wenige zentrale steuerrelevante Themen angerissen. Weitere Ausführungen zu diesen und weiteren Themen jederzeit auf Anfrage. Gerne besprechen wir Ihren konkreten Einzelfall auch mit Ihnen.