Haben Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule erbracht, so können Sie sich diese auf Antrag anerkennen lassen. Auch abgeschlossene Berufsausbildungen und berufliche Erfahrungen können auf ein Studium an der PH Ludwigsburg angerechnet werden. Voraussetzung für eine Anerkennung von Vorleistungen ist, dass diese inhaltlich mit den jeweiligen Modulen des Studiengangs vergleichbar sind.
Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird i.d.R. vor bzw. mit der Bewerbung auf ein Studium an der PH Ludwigsburg entschieden. Einmal pro Semester findet daher ein Anrechnungsverfahren statt, weshalb für eine Bewerbung auf einen Studienplatz mit Studienbeginn zum
ein Antrag auf Anrechnung beim Prüfungsamt zu stellen ist (ohne Antrag keine Anerkennung!). Grundsätzlich kann eine Anrechnung (inkl. Nachreichung) bis spätestens 3 Monate nach Einschreibung ins Studium beantragt werden. In diesem Fall wird der Antrag zum nächstmöglichen Anrechnungsverfahren im Mai oder November eines Jahres bearbeitet. Bei einem direkten Quereinstieg ins höhere Fachsemester muss die Beantragung der Anrechnung zwingend vor der Bewerbung erfolgen (siehe Infos unten).
Hier können Sie alle aktuellen Antragsformulare für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der PH Ludwigsburg herunterladen. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise im Formular.
An der PH Ludwigsburg werden die meisten Vorleistungen individuell im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet und ggf. auf den entsprechenden Studiengang angerechnet. Hierzu zählen Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen, Inhalte von Berufsabschlüssen (für die es keine pauschale Anrechnungsmöglichkeit gibt), berufliche Erfahrungen sowie bereits erbrachte Leistungen an der PH Ludwigsburg bei (internem) Fach- oder Studiengangwechsel.
Voraussetzung für eine Anrechnung von Vorleistungen ist, dass diese inhaltlich zu den Modulen des Studiengangs passen bzw. inhaltlich vergleichbar sind. Daher ist eine Anerkennung nicht garantiert, da sie immer von der Vergleichbarkeit der Studieninhalte eines Moduls abhängt. Aus welchen Inhalten die einzelnen Module bestehen, können Sie aus dem Modulhandbuch des Studiengangs entnehmen. Werden bestimmte Vorleistungen anerkannt, verkürzt sich zudem die Studienzeit. Aus diesem Grund ist mit einer Anerkennung auch immer eine eventuelle Höherstufung verbunden. Diese orientiert sich an den angerechneten ECTS-Punkten (30 ECTSP pro Regelstudiensemester) sowie bei den Bachelorstudiengängen auch anhand der Prüfungsfrist aus der jeweils gültigen Prüfungsordnung des Studiengangs (bestimmte Module oder Leistungen/ECTSP müssen bis zum Ende eines bestimmten Fachsemesters erbracht sein).
Bitte füllen Sie pro Studiengang bzw. für jede Fächerkombination eines Lehramtsstudiengangs einen Anrechnungsantrag aus und fügen folgende Nachweise bei:
Für bestimmte Berufsgruppen haben wir bereits vorausgefüllte Anrechnungsanträge vorbereitet, die hier heruntergeladen werden können. Bitte prüfen Sie zunächst, ob es einen passenden pauschalen Antrag gibt. Bei Bedarf können auch zwei Anrechnungsanträge (pauschal und individuell) miteinander kombiniert werden.
Wenn Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule oder aus einem anderen (inhaltlich vergleichbaren) Studiengang an der PH Ludwigsburg erbracht haben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen direkt in ein höheres Fachsemester einsteigen. Hierzu muss die Anrechnung von Leistungen aus dem Vorstudium zeitlich betrachtet vor der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester erfolgen und orientiert sich i.d.R. anhand des folgenden Zeitplans:
Nach Erhalt des Anrechnungsbescheides (vom Prüfungsamt) können Sie sich damit bei der Studienabteilung online auf einen Studienplatz ins höhere Fachsemester bewerben, falls im Bescheid eine entsprechende Höherstufung anhand der anerkannten Leistungen von dem*der Studiengangberater*in bestätigt wurde.
Ob Sie einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten oder nicht, hängt immer davon ab, ob nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens an der PH Ludwigsburg im entsprechenden (höhergestuften) Fachsemester des Studiengangs noch freie Studienplätze verfügbar sind. Daher garantiert der Anrechnungsbescheid nicht die Durchführung bzw. Umsetzung der Höherstufung, weshalb wir parallel eine Bewerbung ins 1. Fachsemester empfehlen. Die anerkannten Leistungen aus dem Anrechnungsbescheid werden vom Prüfungsamt grundsätzlich im eCampus (Studienplaner) bzw. im LSF eingetragen, sobald Sie im entsprechenden Studiengang bzw. Fach an der PH Ludwigsburg eingeschrieben sind.
Hinweis: Wenn Sie hingegen an einer anderen Pädagogischen Hochschule studiert haben und den selben Studiengang bei uns an der PH Ludwigsburg fortführen (Wechsel des Hochschulorts), wird das Fachsemester i.d.R. weitergezählt.
Sie haben bereits einen Anrechnungsbescheid von der PH Ludwigsburg erhalten und wollen noch Leistungen aus einem Vorstudium anerkennen lassen, die zum Zeitpunkt der Studienplatzbewerbung noch nicht vorlagen? Dann können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Einschreibung in den gewünschten Studiengang bzw. ins gewählte Fach (Lehramt) einen weiteren Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt einreichen. Bitte kreuzen Sie hierfür im entsprechenden Antragsformular (individuelle Anrechnung) auf Seite 1 das Stichwort „Nachreichung“ an.
Falls Sie als Lehrkraft in Baden-Württemberg arbeiten wollen, müssen Sie Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse zuerst beim Regierungspräsidium Tübingen anerkennen lassen. Dieses führt für alle Schularten in Baden-Württemberg die Bewertung und Anerkennung internationaler Lehrerdiplome durch und vergleicht in einem Anerkennungsverfahren Ihre Qualifikationen mit einer Lehramtsausbildng aus Baden-Württemberg. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Regierungspräsidium, den Sie an der PH Ludwigsburg vorlegen müssen.
Die zuständige Stelle beim Regierungspräsidium (RP) in Tübingen ist:
Referat 73, Anerkennungsstelle des RP Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 40
72072 Tübingen
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Falls Sie im Rahmen einer individuellen Anerkennung nicht wissen, ob bestimmte Vorleistungen anrechenbar sein könnten oder nicht, hilft oft ein Blick ins Modulhandbuch des Studiengangs. Dort kann entnommen werden, aus welchen Inhalten sowie ECTS-Punkten die einzelnen Veranstaltungen bzw. Prüfungen eines Moduls bestehen.
Gerne dürfen Sie sich auch vor der Beantragung einer Anrechnung an den*die Studiengangberater*in bzw. im Lehramt an die jeweiligen Fachberater*innen der Studienfächer wenden, um eine erste Rückmeldung zu den vorhandenen Vorleistungen (aus Vorstudium, Ausbildung oder Berufspraxis) zu erhalten. Bitte bringen Sie alle notwendigen Unterlagen zum Beratungsgespräch mit. Erst nach fristgerechter Antragsstellung wird im Anrechnungsverfahren die Entscheidung über die Anerkennung von Vorleistungen getroffen.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars?
Dann kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Person aus dem Prüfungsamt.
Benötigen Sie eine Beratung zu möglichen anrechenbaren Leistungen?
Dann wenden Sie sich bitte an den*die zuständige*n Fach- oder Studiengangberater*in.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Studienbewerbung oder haben Fragen dazu?
Dann kontaktieren Sie die für Sie zuständige Person aus der Studienabteilung. Dort gibt es zudem eine allgemeine Studienberatung.