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Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Haben Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule erbracht, so können Sie sich diese auf Antrag anerkennen lassen. Auch abgeschlossene Berufsausbildungen und berufliche Erfahrungen können auf ein Studium an der PH Ludwigsburg angerechnet werden. Voraussetzung für eine Anerkennung von Vorleistungen ist, dass diese inhaltlich mit den jeweiligen Modulen des Studiengangs vergleichbar sind. 

Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird i.d.R. vor bzw. mit der Bewerbung auf ein Studium an der PH Ludwigsburg entschieden. Einmal pro Semester findet daher ein Anrechnungsverfahren statt, weshalb für eine Bewerbung auf einen Studienplatz mit Studienbeginn zum

  •  Wintersemester bis 15. Mai (eines Jahres)
  • Sommersemester bis 15. November (eines Jahres)

ein Antrag auf Anrechnung beim Prüfungsamt zu stellen ist (ohne Antrag keine Anerkennung!). Grundsätzlich kann eine Anrechnung (inkl. Nachreichung) bis spätestens 3 Monate nach Einschreibung ins Studium beantragt werden. In diesem Fall wird der Antrag zum nächstmöglichen Anrechnungsverfahren im Mai oder November eines Jahres bearbeitet. Bei einem direkten Quereinstieg ins höhere Fachsemester muss die Beantragung der Anrechnung zwingend vor der Bewerbung erfolgen (siehe Infos unten).