Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2025/26 aufgenommen haben.
Sie enthält die wichtigsten Informationen zu den Prüfungsmodalitäten, zu den Modulen und den zu erwerbenden Kompetenzen (Modulhandbuch, Anlage 3) sowie zum Ablauf des Studiums (Studienverlaufsplan, Anlage 1).
Bei Fragen zu den einzelnen Modulen, können Sie sich an die Modulbeauftragten des Bachelorstudiengangs wenden:
Die Studienverlaufspläne geben den Aufbau des Studiums an. Sie zeigen, in welchem Semester welche Module studiert werden können und variieren mit der Form, in der der Bachelor studiert wird:
Vollzeitstudium: Das Vollzeitstudium umfasst 6 Semester und entspricht vom Zeitumfang in etwa einer Vollzeitstelle.
Teilzeitstudium: Das Teilzeitstudium verteilt die Studieninhalte auf 8 Semester und ermöglicht so eine Teilzeitberufstätigkeit im Umfang von ca. 40 % einer Vollzeitstelle neben dem Studium. Es ist ausschließlich für ausgebildete Erzieher*innen vorgesehen, die während des Studiums einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen wollen.
Integriertes Studium: Dieses Studium verbindet die fachschulische Erzieher*innen-Ausbildung mit dem Bachelorstudium Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) und wird derzeit in Kooperation mit ausgewählten Sozialpädagogischen Fachschulen angeboten.