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Erste Hilfe und Sicherheit

Notfallräume zur Leistung von Erster Hilfe für verletzte Personen oder für andere krankheitsbedingte Vorfälle befinden sich im:

  • Gebäude 1 Raum 1.003 (neben der Pforte)
  • Gebäude 4 Raum 4.020 (im Untergeschoss)

Bei Eintreten eines gesundheitlichen Notfalls nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit der Pforte auf (Tel.-App. 1200) auf. Alternativ können Sie auch direkt einen Ersthelfer/ eine Ersthelferin anfordern.

Ersthelferinnen und Ersthelfer nach Gebäuden

Gebäude 1A
Gebäude 1
Gebäude 2
Gebäude 4
Gebäude 5
Gebäude 6
Gebäude 7
Gebäude 8
Gebäude 9
Gebäude 11
Sport

Darüber hinaus finden Sie im Sicherheitshandbuch der PH wichtige Hinweise für Krisen- bzw. Notfälle.

Defibrillatoren auf unserem Campus

  • Gebäude 1: Im Sanitätsraum / Eingangsbereich
  • Gebäude 5: Eingangsbereich (Vorraum zur Bibliothek), rechts neben dem Eingang zum Institut für Kultur Management
  • Gebäude 6: Etage 6.1, rechts an der Säule neben dem Studenten-Sekretariat HVF 6.119
  • Gebäude 3A (Interimssporthalle): Im Sanitätsraum links vor dem Eingang
  • Gebäude 11: Im Foyer des Haupteingangs

Verhalten im Brandfall

Im Brandfall ertönt eine Sirene oder es wird durch lautes Rufen alarmiert. Dabei werden Anweisungen durch die zuständigen Personen (Rektorat, Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer) gegeben. Halten Sie sich bitte daran und bringen Sie sich und andere nicht in zusätzliche Gefahr. Sie verlassen das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege und nutzen keinesfalls die Aufzüge! Nach Eintreffen der Feuerwehr sind derer Anweisungen zu befolgen.

Für den Fall, dass Sie einen Entstehungsbrand als Erste/r bemerken, betätigen Sie bitte einen Brandmelderknopf im Haus oder Sie verständigen die Feuerwehr telefonisch. Die Brandmeldung übers Telefon muss enthalten:

  1. Wo brennt es? (Bezeichnung der Dienststelle; Straße und Hausnummer)
  2. Was brennt? (Brand in einem Labor, Kellerbrand; besondere Gefahren, zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, radioaktive Stoffe)
  3. Sind Menschen in Gefahr? (Anzahl, sind besondere Personengruppen betroffen, zum Beispiel Behinderte)
  4. Name und Telefonnummer des Meldenden.

Nach der telefonischen Brandmeldung ist unbedingt die Pforte telefonisch (Tel. Nr.: 1200) oder persönlich zu informieren.

Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Brandschutz

Alle Beschäftigten und Studierenden der PH Ludwigsburg sind verpflichtet, gemäß der Branschutzordnung zu handeln. In diesem Zusammenhang sollten sie sich mit dem Inhalt der Brandschutzordnung vertraut machen.